Statement

Dallmeier-Videotechnik ist
NDAA-konform

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Dallmeier Videotechnik steht für höchste Qualität und Cybersecurity „Made in Germany”. Wir waren und sind uns der Risiken der Globalisierung und Geopolitik bewusst und wenden unsere eigenen hohen Qualitäts- und Sicherheitsansprüche bei der Entwicklung stets auf unsere gesamte Lieferkette an.

Die Dallmeier electronic GmbH & Co. KG bestätigt, dass alle Dallmeier Produkte und Systeme den Bestimmungen des US-amerikanischen National Defense Authorization Act (NDAA) entsprechen und NDAA-konform sind.

Dallmeier Sourcing Policy

Entwicklung und Fertigung in Deutschland

Dallmeier entwickelt und fertigt sämtliche Kamera- und Aufzeichnungssysteme sowie Software am Standort Regensburg in Deutschland. Die Komponenten der Dallmeier Kamera- und Aufzeichnungssysteme sowie der Software werden von Dallmeier-zertifizierten Unternehmen aus einem Umkreis von weniger als 200 km gefertigt. Einige Komponenten können jedoch aus Qualitäts- oder Funktionsgründen nicht mehr regional beschafft werden. Beim „Global Sourcing” dieser Komponenten halten wir uns genau an die strengen deutschen Vorgaben nach ISO und führen mehrmals im Jahr Besuche und Audits bei unseren Lieferanten durch.

Privacy & Security by Design

Dallmeier legt besonderen Wert auf die IT-Sicherheit seiner Systeme. Aus diesem Grund läuft auf Dallmeier Kamera- und Aufzeichnungssystemen ausschließlich Software, die im eigenen Haus entwickelt wurde. Dies betrifft sowohl die Applikations- als auch die Betriebssystem- und Firmware-Ebene. Darüber hinaus werden alle Hard- und Softwaresysteme umfangreichen Sicherheits- und Penetrationstests durch unabhängige externe Experten unterzogen. Auch hier legen wir besonderen Wert auf den Produktionsstandort Deutschland als demokratischen Rechtsstaat mit höchsten Datenschutzstandards.

Hintergrundinformationen zu NDAA

Der US-amerikanische John S. McCain National Defense Authorization Act (NDAA) für das Haushaltsjahr 2019 wurde am 13. August 2018 unterzeichnet und trat am 13. August 2019 in Kraft.

Der NDAA enthält in Abschnitt 889 Richtlinien, die einen besseren Schutz vor Spionage- und Hackerangriffen gewährleisten sollen.

Das Gesetz, insbesondere Abschnitt 889, verbietet

  • U.S. Bundesbehörden
  • ihre Auftragnehmer und
  • Zuschuss- oder Darlehensempfängern
    • die Beschaffung oder Verwendung von „Telekommunikations- und Videoüberwachungsgeräten oder -dienstleistungen” von bestimmten, namentlich genannten chinesischen Unternehmen (*)
    • Verwendung als „wesentliche oder essenzielle Komponente eines Systems oder als kritische Technologie als Teil eines Systems.”

(*) Das NDAA-Verbot umfasst:

  • „Telekommunikationsgeräte, die von Huawei Technologies Company oder ZTE Corporation (oder einer Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen dieser Unternehmen) hergestellt werden.”
  • „Videoüberwachungs- und Telekommunikationsgeräte, die von Hytera Communications Corporation, Hangzhou Hikvision Digital Technology Company oder Dahua Technology Company (oder einer Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen dieser Unternehmen) hergestellt werden, für die öffentliche Sicherheit, die Sicherheit von Regierungseinrichtungen, die physische Sicherheitsüberwachung kritischer Infrastrukturen und andere Zwecke der nationalen Sicherheit.”