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Das Oberverwaltungsgericht NRW (Aktenzeichen: 15 A 1139/19) stellte im März 2020 eindeutig fest: Bei friedlichen Kundgebungen müssen fest installierte Videoüberwachungssysteme abgeschaltet werden. Zudem muss dies auch für alle Versammlungsteilnehmer „hinreichend verlässlich erkennbar“ sein.
Für Polizei und Behörden bedeutet dies einen hohen logistischen Aufwand: Bei jeder Kundgebung müssen sie dafür sorgen, dass jede einzelne Überwachungskamera aufwändig mit Hubsteigern verhüllt wird. Ebenso zeitintensiv ist der Rückbau dieser Maßnahme. Bei bis zu 500 angemeldeten Kundgebungen pro Jahr in größeren Städten verursacht dies schnell Kosten im sechsstelligen Bereich für zusätzliches Personal und Geräte wie etwa einen Hubsteiger.
Das „Privacy Shield“ von Dallmeier schafft für genau diese Herausforderung nun Abhilfe: Polizei und Behörden können direkt aus dem Leitstand eine Jalousie aus undurchsichtigem Spezialmaterial fernsteuern und somit die Linsen der patentierten Panomera® Kamerasysteme abdecken. Die Signalfarbe des Privacy Shield und eine aufgedruckte Grafik mit einer durchgestrichenen Kamera machen zudem für jeden Bürger schon von Weitem klar erkennbar: Hier findet keine Videoüberwachung statt. Denkbar ist auch der Einsatz bei Unternehmen, wenn diese beispielsweise Flächen- oder Parkplatzüberwachung zu bestimmten Zeiten ausschalten wollen, wie etwa bei Betriebsversammlungen oder Schichtwechseln.
„Als deutscher Hersteller haben wir das Thema Datenschutz und Datensicherheit durch die jahrelange Zusammenarbeit mit Behörden verinnerlicht. Deswegen war es uns wichtig, Behörden, aber auch Unternehmen ein System zur Verfügung zu stellen, das die zahlreichen Anforderungen in einer Lösung vereint.“
Thomas Dallmeier, CEO, Dallmeier electronic