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Großbritannien hat zum 31.12.2020 die EU verlassen. Aus europäischer Sicht stellen sich nun viele Fragen: Worauf müssen sich Unternehmen einstellen? Wird Datenübermittlung in das Vereinigte Königreich komplizierter? Wie sieht es beim Thema Datenschutz und Brexit aus? Dieser Dallmeier Expertentipp zum Thema Brexit und Datenschutz hilft Ihnen dabei, den Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen und Entwicklungen zu behalten.
REGELUNG UND WICHTIG ZU WISSEN:
SZENARIO 1 (BESTER UND EINFACHSTER FALL: „ANGEMESSENHEITSBESCHLUSS“)
SZENARIO 2 („SCHLECHTESTER“ UND AUFWENDIGERER FALL)
Jenseits des Themas Datentransfer gilt nachfolgende Regelung:
Juni 2021: EU-Kommission erlässt Angemessenheitsbeschluss zu Großbritanniens Datenschutzniveau
Am 28. Juni 2021 hat die EU-Kommission wenige Tage vor Ablauf der Übergangslösung einen Angemessenheitsbeschluss gem. Art. 45 DSGVO erlassen, wonach Großbritannien als sicherer Drittstaat eingestuft wird.
Der Angemessenheitsbeschluss hat eine Laufzeit von zunächst vier Jahren (bis Juni 2025).